HOOP-CAMPS – Informationspflichten gemäß § 651d BGB
Infos zum Vertragsschluss, Versicherung und Reisehinweise für unsere Basketballcamps
Als Veranstalter von Basketballcamps sind wir verpflichtet, Dir nachstehende Informationen zukommen zu lassen.Hier findest Du Informationen zum Vertragsschluss (Formblatt gemäß § 651d BGB iVm. Art. 250 EGBGB) als pdf-Datei, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Versicherungshinweise für unsere Basketballcamps und Reisehinweise für unsere Basketballcamps in der Tschechichen Republik .
Um an einem unserer Basketballcamps oder an HOOP-CAMPS Academy teilnehmen zu können, müssen außerdem folgende Einwilligungen abgegeben werden: „Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild- und/oder Filmaufnahmen“ und „Einwilligung Schwimmbadbesuch, Gesundheitsdaten, Ernährung und Besonderheiten“